Ablauf Schlachten

Bitte vereinbaren Sie telefonisch einen Termin mit uns oder senden Sie uns Ihren Wunschtermin mit dem Bestellfax (siehe unten).

  • Anlieferung der Tiere mit ausgefüllter Standarderklärung
    (=Informationen zur Lebensmittelsicherheit nach VO (EG) Nr. 853/2004 für Tiere)
  • Die Tiere sollen nüchtern in geeigneten Behältnissen angeliefert werden.
    (1/2 Tag vor Schlachtung kein Futter, nur Wasser)
  • Für den Transport der Schlachtkörper sind ausreichend geeignete Behältnisse (Wannen, Schüsseln, Fleischerkisten) bereitzustellen.
  • Der Transport der Schlachtkörper darf nur in sauberen Gefäßen erfolgen.
  • Die Schlachtkörper dürfen in ungekühltem Zustand nicht übereinander gelagert werden.
  • Innereien und Schlachtkörper sind während des Transports getrennt zu lagern.
  • Die Schlachtkörper sind nach dem Eintreffen am Zielort unverzüglich auf 0-4 °C zu kühlen.

 

+++ Wichtige Information aus aktuellem Anlass +++

Bitte bringen Sie zum Schlachten unbedingt Ihre Registriernummer nach VVVO mit!

Kunden von außerhalb des Landkreises Zwickau, die größere Posten anliefern (mehr als 25 Stück) oder die Tierkörper direktvermarkten (also nicht zum häuslichen Verzehr), müssen bitte eine Gesundheitsbescheinigung vom Tierarzt vorlegen.
Den Vordruck finden Sie unten zum Download.

Wenn Sie Fragen dazu haben, stehen wir Ihnen telefonisch gern zur Verfügung.